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Wöhrden schaltet Petitionsausschuss ein

Ferienhaussiedlung: Bewohner klagen über vorbeirasende Autofahrer

Von Ralf Hessen

Wöhrden - Die Bewohner im Ferienhausgebiet an der Straße Wöhrdener Hafen sind sauer. Immer wieder rasen Autofahrer vorbei.

Auf der Kreisstraße 33 Richtung Christianskoog gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Täglich nutzen viele Auto- und Lkw Fahrer die Strecke, aber kaum einer nimmt an der Einmündung zum Ferienhausgebiet den Fuß vom Gaspedal. Einen Rad oder Gehweg gibt es an der K 33 auch nicht

Seit Monaten fordern die Bewohner im Ferienhausgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung - für Lkw auf 60 km/h und für Pkw auf 70 km/h - so wie ein Überholverbot. Sie begründen ihr Anliegen mit dem Argument, dass die Straße als „Rennstrecke“ missbraucht würde. Nahezu täglich können sich die Wöhrdener davon überzeugen. Die Gemeindevertreter kennen das Problem und unterstützen daher auch den Wunsch der Bewohner. Aber zuständig ist der Kreis Dithmarschen, und dieser lehnt ab. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung sei rechtlich nicht möglich heißt es. Zu diesem Ergebnis kam die örtliche Unfallkommission an lässlich der Verkehrsschau im November 2010.

Zudem hatte der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Wöhrden die Geschwindigkeit der vorbeirasenden Autos gemessen. Im Durchschnitt lag sie zwischen 80 und 100 km/h. „Dies ist für eine Kreisstraße mit durchschnittlichem Lkw Aufkommen im normalen Bereich anzusiedeln“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme vom Kieler Verkehrsministerium.

Grundsätzlich dürfen Tempolimits nur angeordnet werden. wenn sich aus „besonderen örtlichen Verhältnissen auch eine Gefahrenlage ergibt, die das allgemeine Risiko des Straßenverkehrs erheblich übersteigt". Besondere örtliche Verhältnisse wie zum Beispiel „eine ungewöhnliche Kurvenlage oder stark eingeschränkte Sichtverhältnisse" sind laut Verkehrsministerium nicht erkennbar. Und „das Nichtvorhandensein von Geh- und Radwegen kann ebenfalls nicht als besondere örtliche Gegebenheit betrachtet werden, da dieser Umstand für eine Vielzahl von Kreisstraßen im ländlich geprägten Schleswig Holstein zu treffend ist“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme aus Kiel. Eine Gefahrenlage aufgrund der Unfallsituation sei ebenfalls nicht erkennbar. „Nach Auskunft der zuständigen Polizeidienststelle hat es im Bereich der Ferienhaussiedlung keinen aufnahmepflichtigen Verkehrsunfall gegeben."

Für ein Ehepaar aus Wöhr den sind diese Argumente aller dings ungenügend. Sie gehen nun einen Schritt weiter und haben den Petitionsausschuss des Landtages eingeschaltet Dieser tagt am Dienstag, 20. September, in einer nicht öffentlichen Sitzung.

Das Kieler Verkehrsministe rium hält jedoch fest „Die Ent Scheidung der zuständigen Ver kehrsbehörde des Kreises Dithmarschen, den Antrag der Beschwerdeführer abzulehnen, ist fachaufsichtlich nicht zu beanstanden.“
(Quelle: DLZ v. 12.09.2011)