|
Wöhrden (tn) Bei der Erstellung des Nachtragshaushaltes 2005 für die Gemeinde Wöhrden ergab sich ein Mehrbedarf von 101 000 Euro, der an die Stadtwerke der Stadt Heide gezahlt werden musste. Seit das Wöhrdener Schmutzwasser nach Heide gepumpt wird, ist durch ständig steigendes Fremdwasser deutlich geworden, dass das Kanalnetz einer ständigen Wartung und Reparatur bedurfte. Erhebliche Beträge wurden in die Bestandsaufnahme und Sanierung investiert und trotz aller Anstrengungen ist der Fremdwassereintrag nicht deutlich zurück gegangen. Sperrte man das eindringende Wasser durch Schlauchliner oder neue Rohre aus dem Hauptkanal aus, so suchte es sich neue Wege. Bei der Suche nach dem Leck sind immer nur die Hauptabwasserleitungen betrachtet worden. Oft sind schadhafte Leitungen auf Privatgrund die Ursache für den erhöhten Fremdwassereintrag. Da die Leitungen auf privatem Grund genauso alt sind, wie die öffentlichen, kann es sein, dass Wassereinbrüche auf privatem Grund stattfinden. Um dieser Vermutung nachzugehen, ist es notwendig, die gleichen Untersuchungen wie auf öffentlichem Grund auch auf privatem durchzuführen. Den - rechtlich möglichen - Zugriff auf Grundstücksentwässerungssysteme scheute die Gemeinde aber bislang. Von Rechts wegen ist der Durchgriff auf defekte Grundstücksentwässerungen per Satzung durchsetzbar. Da der Haushalt 2005 schon zu Beginn eine Unterdeckung von 4500 Euro bei der Abwasserentsorgung aufwies und der Nachtrag aufgrund des sparsamen Wasserverbrauchs eine Mindereinnahme von 34 700 Euro auswies ist es sehr wahrscheinlich, dass die Einwohner auf Januar 2006 mit steigenden Gebühren zu rechnen haben. Betrug der Abwasserpreis 2005 noch 1,90 Euro/m , so ist eine Preiserhöhung um 60 Cent/m3 denkbar, denn auch die Kosten für die Untersuchungen müssen eingerechnet werden, da die Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung ist und Subventionen in diesem Bereich rechtlich nicht erlaubt sind. Ein weiteres finanzielles Problem für die Einwohner wird der geplante Dichtheitsnachweis. Schleswig-Holstein hinkt in der Durchsetzung dieser Bundesordnung noch hinterher. Aber spätestens bis 2015 müssen wie schon in Nordrhem-Westfalen für alle Grundleitungen ein Dichtheitsnachweis erbracht werden. So wird im Immobilienverkehr zunehmend nach dem Zustand der privaten Abwasserleitungen gefragt werden und neben dem Energiepass wird der oben erwähnte Nachweis ein Verkaufsargument sein können. (Quelle: Büsum Echo v. 25.01.2006)
|
|