|
Die Gemeindevertretung Wöhrden beschließt Grundstückstausch mit der Kirche
Von Eva Ulrich
Wöhrden - Die Chronik der einzigen Waldorfschule an der Westküste ist eine echte Erfolgsgeschichte.
Erst 2007 hatte sie ihre Arbeit aufgenommen, und schon im Jahr darauf wurde es im Ge bäude der ehemaligen Grund schule zu eng für die vielen Schüler. Die Standortsuche für einen größeren Neubau begann.
Mittlerweile konnten sich alle Beteiligten auf ein am nördlichen Ortsrand - zwischen Nixdorf-Allee und Mühlenweg - gelegenes Grundstück einigen. Da es der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde gehört, wurde ein Vertrag über den Tausch des Ackers gegen eine gemeindeeigene Weide ausgehandelt, über den die Gemeindevertreter am Donnerstagabend entscheiden sollten.
Vor Beginn der Sitzung präsentierten der Architekt Ole Jebens und der Planer Hermann Dirks im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ihre Entwürfe und Pläne für die Bebauung des länglichen, 1,6 Hektar großen Grundstücks. Schule und Kindergarten sollen auf insgesamt acht Gebäude verteilt werden und sich so der aus Emfamilienhäu sern bestehenden Nachbarbebauung anpassen.
Der Waldorfkindergarten wird am Eingang liegen, damit die kleinsten Kinder den kürzesten Weg haben Am westlichen und östlichen Grundstücksrand sind eingeschossige Gebäude vorgesehen, deren Höhe zum Zentrum hin über eineinhalb und zwei Geschosse bis zu einem dreigeschossigem Türmchen aufsteigen wird. So soll der Eindruck einer Dorfsilhouette entstehen, der durch das Auf und Ab der begrünten Dächer noch verstärkt wird.
Von den anwesenden Bürgern kam außer dem Hinweis, dass die Zahl der Parkplätze möglicherweise zu knapp bemessen sei, und der Frage nach dem voraussichtlichen Baubeginn (noch in diesem Herbst) nur Lob für den „sehr schönen" Plan. Auch die Gemeindevertreter waren sich so einig, dass sie den Tauschvertrag mit der Kirchengemeinde sowie den Erbbau-Pachtvertrag mit der Waldorfschule in öffentlicher Sitzung besprachen - und einstimmig beschlossen.
Die Änderungen des Flächennutzungs- und des Bebauungsplanes im Zusammenhang mit den Windeignungsflächen wurden ebenfalls zügig erledigt. Hier ging es nicht um Grundsatzentscheidungen, sondern vielmehr um bestehende Windenergieanlagen, die sich nach der Ziehung neuer Grenzlinien jetzt außerhalb der Eignungsflächen befinden.
Um dieses Problem zu lösen, so Planer Dirks, müssten die Flächen mit den Alt-Mühlen nur „parzellenartig an das Windeignungsgebiet angedockt" werden. (Quelle: DLZ v. 30.04.2012)
|
|