|
Am 07. Mai 1281 versammeln sich Vertreter aus 13 Dithmarscher Kirchspielen in Meldorf auf dem Friedhof. Mit einer Abordnung des Hamburger Rates wird nachfolgender Vertrag geschlossen und besiegelt:
„Allen, die Gegenwärtiges sehen werden, entbieten die Geschworenen und die ganze Pfarrgemeinde Wöhrden ihren Gruß und ihre Liebe. Da vormals ein Vertrag zwischen der Stadt Hamburg einerseits und unserem Lande andererseits geschlossen und beiden Seiten durch Vorrechte bestätigt, dieser Vertrag aber von einigen unserer Leute gebrochen worden ist, so haben wir uns endlich auf den Rat erfahrener Männer, nämlich des Vorstehers und Bruders Heinrich und seiner Brüder vom Franziskanerorden zu Hamburg mit dem Rat der ganzen Gemeinde Hamburg in folgender Weise versöhnt. Wenn Hamburger und Lübecker Bürger oder deren Gastfreunde von irgend welcher Seite des Meeres, der Elbe oder Eider oder des Landes durch die Not gezwungen oder aus eigenem Antrieb in unser Land kommen, so sollen sie an Schiffen und an ihrer Person vollständig geschützt werden. Und auch wir werden im umgekehrten Falle dieselbe Gunst und gleichen Frieden in der Stadt Hamburg haben. Wenn jemand aus irgendeinem Geschlecht diese Bestimmung und Übereinkunft verletzt und ein Kläger deswegen Klage erhoben hat, so soll ihm die Gemeinde, in der der Schuldige wohnt, zur Wiedererlangung seiner Güter und zur gerechten Entscheidung behilflich sein. Und wenn der Schuldige entflohen ist, soll er künftig nicht in unser Land zurückkehren und aus seinen von ihm zurückgelassenen Gütern der Kläger vollständig entschädigt werden. Wenn aber eine Gemeinde nicht stark genug ist, dem Übeltäter zu widerstehen, so sind wir gehalten, sie einmütig mit starker Hand zu schützen. Wenn dies versäumt, so gilt damit dieser Friede und Vertrag als von uns gebrochen. Außerdem sollen wir alle Punkte des alten zwischen der Stadt und uns errichteten Privilegs auf immer von beiden Seiten unverletzt erhalten. Damit aber dies alles die Kraft dauernder Festigkeit erhalte, haben wir diese Urkunde durch unser Siegel bestätigen lassen.
Geschehen und gegeben zu Meldorf im Jahre des Herrn 1281 den 7. Mai
|
|