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In Wöhrden schwelt ein Streit um die Infrastruktur der Ferienhaussiedlung
Von Henning Voß
Wöhrden – Für die Anwohner der Ferienhaussiedlung Wöhrdener Hafen stinkt die Sache mit der Kläranlage zum Himmel. Die 37 Häuser sind an eine Gemeinschaftskläranlage angeschlossen.
Das ist schon so, seit 1972 die ersten Häuser bezogen wurden. Seit Jahren streiten die Hausbesitzer mit der Gemeinde, wer für die Straße und die Kläranlage zuständig ist. Denn das will niemand sein. Ein Ende der Auseinandersetzung ist nicht in Sicht.
Gebaut hat die Ferienhaussiedlung Anfang der 1970er-Jahre der Neumünsteraner Unternehmer Hans Mumm. Mumm war Eigentümer der Siedlung – inklusive Kläranlage. Und genau das ist das Problem. Denn nach Mumms Tod im Jahr 1999 schlugen die drei Erben den Nachlass aus. Seitdem befindet sich auch die Infrastruktur der Ferienhaussiedlung in ungeklärten Verhältnissen. „Das ist ein Unding. Es kann doch nicht angehen, dass niemand zuständig ist“, sagt Karl-Heinz Halverscheid, dem eines der Ferienhäuser gehört.
Mittlerweile hat der Nordrhein-Westfale einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wie die anderen Häuslebesitzer auch, fühlt er sich verschaukelt und hingehalten – sowohl von der Gemeinde als auch vom Abwasserzweckverband Region Heide (AZV), der seit Januar 2013 für die Abwasserbeseitigung in Wöhrden zuständig ist. Halverscheid: „Es gibt seit Ende der 70er-Jahre eine Interessengemeinschaft, die sich um die Kläranlage kümmert. Sie ist aber nicht Eigentümerin.“ Gleiches gelte für die Straße Wöhrdener Hafen, an der die Ferienhäuser stehen. Die Gemeinde betrachtet die Interessengemeinschaft als Eigentümerin der Anlage und der Straße.
„In meinem Kaufvertrag steht nichts von einer Kläranlage und der Straße“, sagt Werner Rußlies. „Mir gehören das Grundstück, das Haus und ein Viertel der Stichstraße, an der mein Grundstück liegt.“ Die Unterhaltungspflicht der Stichstraße sei daher auch kein Thema.
Die Ferienhaus-Eigentümer berufen sich bei der Straße unter anderem auf einen Beschluss der Gemeindevertretung Süderwöhrden vom 30. September 1977, die Unterhaltungspflicht der Haupterschließungsstraße nach der endgültigen Fertigstellung zu übernehmen. Die Abnahme folgte am 18. September 1978.
Diesen Beschluss hat die Gemeindevertretung Wöhrden am Donnerstagabend aufgehoben. „Umgesetzt worden ist dieser Beschluss nicht, wohl auch deshalb, weil aus heutiger Sicht der damals berechtigte Bauunternehmer, der auch die Anlage erschlossen und gebaut hat, in die Insolvenz gefallen war und deshalb keine Übernahme mehr stattfinden konnte“, heißt es in der Beschlussvorlage. Außerdem sei der vom Amtsgericht bestellte Nachlasspfleger „mit einem entsprechenden Begehren nie an die Gemeinde herangetreten“. Dem widerspricht Halverscheid: „Der Nachlassverwalter Dieter Krukenberg hat vor drei Jahren das Amt Heider Umland und die Gemeinde angeschrieben, aber nie eine Antwort erhalten. Die Schreiben liegen uns vor.“
Ob sich die Gemeindevertreter mit dem Aufhebungsbeschluss des Problems entledigt haben, ist nicht zu erwarten. Auf Brandis’ Nachfrage am Donnerstag in der Einwohnerfragestunde, ob die Straße nach dem Erbrecht nicht an den Staat fiele, antwortete Bürgermeister Peter Schoof (CDU): „Wir sind nicht der Staat, wir sind die Gemeinde. Und Frau Merkel wird wohl kein Interesse haben.“ „Eigentümer der Straße und der Kläranlage ist nach wie vor Hans Mumm beziehungsweise dessen Erben. Wenn es keinen Erben gibt, fällt der Nachlass an den Staat. Das ist in diesem Fall die Gemeinde Wöhrden“, sagt Eva Brandis. Sie glaubt daher, dass der Aufhebungsbeschluss nicht viel bedeuten muss.
Für die Ferienhausbesitzer ist die Angelegenheit damit noch lange nicht erledigt. Weil die Kontrahenten mittlerweile nur noch über ihre Anwälte miteinander kommunizieren, wird wohl erst ein Gerichtsurteil den Streit beenden. (Quelle: DLZ v. 25.10.2014)
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