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Wöhrden (rmr) Eine umfangreiche Tagesordnung hatten die Gemeindevertreter von Wöhrden zu bewältigen, bei ihrer Sitzung im neuen Wackenhusener Cafe .Bunte Kuh'.
Trotzdem verlief die Sitzung zügig. „Wir haben es hier nämlich mit zwei alten Bekannten zu tun" stellte Diplom-Ingenieur Hermann Dirks, der den Gemeindevertretern den Stand der Planung erläuterte, fest. Zum einen ging es darum, den Bebauungsplan Nr. 9 auf den Weg zu bringen. Dafür mussten noch einige Formalien geregelt werden. Es geht um die Fläche südlich der Chausseestraße (K 52). westlich des Wischweges. Hier soll ein reines Gewerbegebiet entstehen, insgesamt 7,2 Hektar. Nach Abzug von Straßen und Grünflächen sollen davon 6,6 Hektar Baufläche zur Verfügung stehen. „Die Größe der Grundstücke wird später auf Wunsch zugeteilt", gibt Bürgermeister Peter Schoof Auskunft.Nachdem sich das bisherige Gewerbegebiet in Wöhrden mit Betrieben gefüllt hatte, gab es „leise Anfragen", so Schoof. nach weiteren Ansiedlungs möglichkeiten für Firmen. Daraufhin nahm die Gemeinde ein weiteres Gewerbegebiet in Angriff. Dafür hat die Landespianung vorgegeben, dass sich vorwiegend Betriebe der Lebensmittelverarbeitung hier niederlassen mögen. „Wir haben ja schon Biofrost und die Büsumer Fischereigesellschaft BfG. Das passt doch gut dazu", sagt Schoof. Bisher gibt es schon einen Interessenten für das neue Gebiet. Der B-Plan ist jetzt auf dem Weg. Bis Ende des Jahressoll das ganze „in Sack und Tüten" gebracht sein. Dann darf gebaut werden.
Zum Zweiten ging es in der Sitzung um den Flächennutzungsplan für das Plangebiet 1 und 2. aus denen der Bebauungsplan 10 entwickelt werden soll. Gebiet 1: nördlich der B 203 (Großbüttel) und westlich der B 203 sowie südlich des Ortsteils Walle. Gebiet 2: östlich der B 203 und L 153 (Ortsteil Neuenwisch), südlich der Gemeindegrenze, westlich der Ortsteile Neuenkrug und Hochwöhrden und nördlich der K 29.
Wichtigster und in vorangegangenen Sitzungen leidenschaftlich diskutierter Änderungspunkt war das Anliegen der Wöhrdener, die Höhe von zukünftigen Windenergieanla gen auf unter 100 Meter zu begrenzen, um die Befeuerungspflicht, die für höhere Anlagen besteht, zu umgehen. Das wurde jetzt einstimmig beschlossen. (Quelle: DLZ v. 14.07.2006)
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