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Arnold Nissen seit einem halben Jahrhundert in der Wöhrdener SPD aktiv
Werner Sterns Wöhrden - „Es ist schon etwas Besonderes, einer Partei ein halbes Jahrhundert die Treue zu halten", zollte Jürgen Templin, der Vorsitzende des SPD-Ortsverbandes Wöhrden. Arnold Nissen Respekt und Anerkennung.
Der Ortsverband ehrte sein dienstältestes Mitglied mit einem Empfang, an dem Ehefrau Inge und Sohn Kai, die Bundestagsabgeordnete Cornelie Sonntag-Wolgast, der bisherige Landtagspräsident Heinz-Werner Arens, die stellvertretende Kreisvorsitzende Angelika Hansen- Siebels sowie Freunde des SPD-Ortsverbandes teil nahmen.
Als der 1926 geborene Arnold Nissen 1948 aus der Gefangenschaft zurückkehrte, schwor er sich, „niemals politisch aktiv zu werden." Der „gute Vorsatz" hielt bis 1955. Dann trat der bekennende Sozialdemokrat in die SPD ein. Es war eine Zeit der politischen Visionen, in der es für Arnold Nissen hieß. Flagge zu zeigen. Der Jubilar erinnert sich noch gut an die Anfangszeit, als er und seine Genossen „zu Fuß oder mit dem Fahrrad losgefahren sind und Plakate geklebt haben." Schon kurz nach seinem Eintritt wurde er kommunalpolitisch aktiv, von 1962 bis 1975 arbeitete mit großem Engagement in der Gemeindevertretung Wöhrden mit. Jürgen Templin blickte auf Arnold Nissens aktive Zeit zu rück, zählte auf, was aus diesen 13 Jahren bis heute sichtbar ist: die Turnhalle, die Toiletten an der Grundschule, der Sport platz, die unterirdisch verlegten Stromleitungen, die Schmutzwasserkanalisation,. das Klärwerk, sowie die Leichenhalle. Besonders selbstbewusst und sehr hartnäckig hatten sich Arnold Nissen und die anderen Gemeindevertreter bei der Beantragung einer öffentlichen Telefonzelle und bei der Neuordnung der Ämter gezeigt.
Arnold Nissen ist von Hause aus politisch geprägt. Sein Vater Klaus Nissen war bereits vor dem Krieg in der SPD tätig und auch nach dem Krieg politisch aktiv. Von 1970 bis 1974 war er Bürgermeister der Gemeinde. Die politische Familientradition wird fortgesetzt, Sohn Kai ist ebenfalls Mitglied in der SPD. (Quelle: DLZ v. 23.03.2005)
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