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Leichenhalle

Wenn es nach dem Wunsch der Gemeindevertretung geht, wird 1949 in Wöhrden eine Leichenhalle gebaut. Leider scheitert es an fehlenden Haushaltsmitteln. Sie wendet sich daher an den Kirchenvorstand und bittet, den Stall in der Norderstraße, der z. Zt. als Unterstand für das Feuerlöschfahrzeug der Gemeinde genutzt wird, als Leichenhalle herrichten und nutzen zu dürfen. Eine Einigung kann nicht erzielt werden. Ein von der Witwe Neumann, Ecke Schwarzer Weg/ Steindamm, angebotener Stall erweist sich als zu klein. In Sachen Leichenhalle tritt die Gemeindevertretung auf der Stelle. Auf Druck des Landratsamtes kommt dann im Oktober 1950 doch Bewegung in die Angelegenheit. Thomas Hansen bietet der Gemeinde gegen eine geringe Miete vorläufig bis 1952 einen Nebenraum seines Hauses in der Breiten Straße an.

Die Aufbahrung Verstorbener stellt bei vielen Hiesigen und erst recht bei Flüchtlingen und Heimatvertriebenen, die oft auf engstem Raum wohnen, einen unhaltbaren, ja oftmals einen höchst menschenunwürdigen Zustand dar. Nicht selten müssen Familien, nur getrennt durch Wolldecken als Vorhang, mit dem aufgebahrten Leichnam bis zu seiner Beerdigung in ein und demselben Zimmer leben. Was soll man auch machen, wenn man nur eine Miniküche und einen kombinierten Wohn- und Schlafraum hat. Auf der einen Seite ist nun endlich Abhilfe geschaffen. Auf der anderen Seite ist mit dem Vorhandensein einer, wenn auch provisorischen Leichenhalle ein Benutzungszwang verbunden, da von Gesetz wegen eine Aufbahrung zuhause aus bestimmten Gründen nicht gestattet ist. Damit sind einige Bürger ganz und gar nicht einverstanden, die über viel Platz im Haus verfügen, einen Raum ohne Einschränkungen für die Aufbahrung des Verstorbenen entbehren können, und darauf verweisen, es sei schließlich seit-jeher so üblich. Es bleibt anzumerken, daß die Ordnungsbehörde in manchen Fällen ein Auge zudrückt, auch in Anbetracht des Provisoriums.

Wiederholt wird die Gemeinde Wöhrden vom Landratsamt aufgefordert, Abhilfe zu schaffen und eine Leichenhalle zu bauen. Die Gemeindevertretung, nennen wir es ruhig beim Namen, stiehlt sich stets aus der Verantwortung, indem sie vorgibt, daß keine Gelder für einen Leichenhallenbau aufzubringen seien. Und so gibt es 1961 immer noch die provisorische Leichenhalle auf Mietbasis bei Thomas Hansen. Der Amtsarzt schlägt, um die Sache neu anzuschieben, einen Neubau auf dem Friedhofsgelände vor. Am 16. Januar 1902 muß die Gemeindevertretung nach Gesprächen mit dem Kirchenvorstand feststellen, daß der Bau einer angestrebten Kapelle mit Leichenhalle auf dem Friedhof nicht finanzierbar ist. Damit bleibt für einige Jahre wieder alles beim Alten. 1968 sucht die Gemeindevertretung nach einem geeigneten Platz für einen Leichenhallenneubau. 1970 macht die Vertretung endlich Nägel mit Köpfen. Die ebenfalls der Kirchengemeinde Wöhrden angehörenden Gemeinden Norderwöhrden und Friedrichsgabekoog verfügen gleichfalls' nicht über eine eigene Leichenhalle. Wöhrden möchte im Südosten des Parks ein solches Gebäude errichten, wenn sich die beiden anderen Gemeinden an den Bau- und Folgekosten beteiligen. Eine Einigung kommt schnell zustande. Die öffentlichen Ausschreibungen ergeben Gesamtkosten von rd. 58.000 DM. Durch Grünanpflanzungen um das Gebäude herum wird eine harmonische Einbindung in die Parkanlage erreicht.

Gebühren wollen alle drei Gemeinden nicht erheben. Sie stehen auf dem Standpunkt, daß ein jeder aus der Gemeinde irgendwann hier einmal aufgebahrt wird. Das sieht das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Dithmarschen ganz anders und beanstandet 1974 das Fehlen einer Gebührenordnung für die Benutzung der Leichenhalle. Die Gemeindevertreter möchten infolgedessen das Gebäude der Kirche übereignen. Daraus wird aber nichts. Am 24. Juli 1977 erläßt die Gemeinde Wöhrden für die Benutzung der Leichenhalle eine Gebührenordnung. Eine Kostenermittlung ergibt pro Benutzung eine Gebühr von 180,00 DM.
(Quelle: Geschichte der Gemeinde Wöhrden, S. 255/256)