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Wöhrden für eine Fusion der Ämter Heide-Land und Weddingstedt
Von Heiko Kroll
Wöhrden - Die Gemeindevertreter von Wöhrden haben allen Gerüchten um einen Wechsel vom Amt Heide-Land in das Amt Büsum ein Ende bereitet.
Während der jüngsten Sitzung sprachen sie sich im Grundsatzbeschluss einstimmig für das Fusionsmodell der Ämter Heide Land und Weddingstedt aus. Damit erteilten die Wöhrdener der Stadt Heide sowie dem Amt Büsum eine deutliche Absage.
Eine Kooperation mit der Stadt Heide sei weiterhin er wünscht, aber Bürgermeister Peter Schoof (CDU) machte deutlich: „Wir wollen nicht ins Heider Rathaus." Die endgültige Entscheidung für eine Fusion von Heide Land und Weddingstedt ist damit noch nicht gefallen, denn alle weiteren beteiligten Gemeinden müssen ebenfalls noch zustimmen.
Allerdings ist der Weg für den Zusammenschluss nun, was Wöhrden angeht, geebnet. Einen Zusammenschluss mit dem Amt Weddingstedt begründet Schoof so: „Würden wir uns nun nicht auf die Fusion mit Weddingstedt einigen, käme es wahrscheinlich über kurz oder lang zu einer Zwangsfusion mit Heide."
In diesem Fall würden die Verwaltungs- und Unterhaltungskosten der Stadt Heide auf das gesamte Amt umgerechnet. „Und diese sind bei der Stadt Heide wesentlich höher als in den ländlichen Gemeinden." Diese Fusion würde also einen Gewinn für Heide und Verluste für die Umlandgemeinden bedeuten.
Faktisch würde Heide durch eine Fusion der beiden umliegenden Ämter zu einer Verwaltungsinsel innerhalb des neuen Amtes werden. Die Bezeichnung „Kragenamt" ist laut Schoof jedoch vom Tisch.
Gerüchte über einen möglichen Wechsel Wöhrdens vom Amt Heide Land ins Amt Büsum wies Bürgermeister Schoof weit von sich. An dem Beschluss zur Fusion der Ämter Weddingstedt und Heide-Land gebe es nichts zu rütteln. Alles andere seien Spekulationen, die jeder Grundlage entbehrten.
Lediglich Kulturausschuss Vorsitzende Käte Templin (SPD) meldete Bedenken an: Wenn ein Amt über mehr als 15.000 Einwohner verfügt und dazu würde es bei einer Fusion von Heide Land und Weddingstedt kommen , dann müssen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte und ein Ingenieur am Bauamt eingestellt werden. Diese Gehaltszahlungen würden laut Templin einen nicht unwesentlichen Kostenfaktor darstellen. (Quelle: DLZ v. 25.10.2005
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